Wir sprechen uns vehement gegen die geplanten Kürzungen in der Jugend und Familienförderung aus

Die beabsichtigten Kürzungen gefährden den Fortbestand unseres Angebotes Freizeitclub - ganz unbehindert. Ein Angebot für (junge) Menschen, die aufgrund von Behinderungen in ihren Teilhabechancen erheblich eingeschränkt sind und deshalb für eine gelingende Teilhabe auf 
professionelle Begleitung und Unterstützung angewiesen sind. Das Angebot musste bereits 2 Jahre in Folge eine Kürzung der Zuwendung verkraften. In den jährlichen Trägergesprächen haben wir detailliert dargelegt, welchen veränderten und erhöhten Unterstützungsbedarf unsere Nutzerinnen für eine gelingende Teilhabe haben. Es wurde deutlich, dass unsere Strukturen und Rahmenbedingungen zur Bedarfsdeckung nicht mehr ausreichend sind. Unter dem Aspekt des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes muss das Angebot perspektivisch erweitert werden und nicht gekürzt. Das neue Gesetz steht für Verbesserungen vor allem für diejenigen jungen Menschen, die benachteiligt sind, die unter belastenden Lebensbedingungen aufwachsen oder die Gefahr laufen, von der sozialen Teilhabe abgehängt zu werden.

Inklusion bedeutet uneingeschränkte, diskriminierungsfreie Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Es gibt inzwischen unzählige Studien und Fachbeiträge zum Verständnis von Inklusion und der damit verbundenen Barrierefreiheit. Alle kommen zu dem Ergebnis und der klaren Aussage – Deutschland ist von einer inklusiven Gesellschaft noch sehr weit entfernt.

Inklusion bedeutet nicht nur Beseitigung von baulichen, technischen, sensorischen und sozialen 
Barrieren. Sondern auch die Schaffung differenzierter und bedarfsgerechter Angebotsstrukturen. 
Denn nicht alle Barrieren lassen sich beseitigen. Für bspw. (junge) Menschen mit schweren 
kognitiven Leistungseinschränkungen werden für eine diskriminierungsfreie Teilhabe weiterhin 
spezialisierte und professionalisierte Angebote nötig sein. Die UNBRK fordert, dass dort, wo solche Angebote nötig sind, diese auch individualisiert zu gestalten sind. In allen Lebensbereichen – auch der Freizeit.

Zu bedarfsgerechten inklusiven Möglichkeitsräumen gehören auch geschützte Räume - wie der Freizeitclub – ganz unbehindert sie seit über 30 Jahren für (junge) Menschen mit schweren Teilhabeeinschränkungen (im aktuellen Sprachgebrauch Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung) vorhält.

Der Behindertenbeauftragte der deutschen Bundesregierung Jürgen Dusel bringt es deutlich auf den Punkt, in dem er sagt: „Inklusion ist nicht nett, sondern ein Menschenrecht”.
Die geplanten Kürzungen bei bereits vorhandenen inklusiven bedarfsgerechten Möglichkeitsräumen sind absolut widersprüchlich zu dem Auftrag des öffentlichen Trägers, im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfeplanung in Verknüpfung mit dem Jugendförderplan eine bedarfsgerechte Ausgestaltung inklusiver Kinder- und Jugendhilfe sicherzustellen.

Die geplanten Kürzungen bei bereits vorhandenen inklusiven bedarfsgerechten Möglichkeitsräumen sind absolut widersprüchlich zu dem Auftrag des öffentlichen Trägers, im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfeplanung in Verknüpfung mit dem Jugendförderplan eine bedarfsgerechte Ausgestaltung inklusiver Kinder- und Jugendhilfe sicherzustellen.

Inklusion darf weder an finanziellen, strukturellen, gesellschaftspolitischen noch an ideologischen Grenzen scheitern!

Cottbus, 15.12.2024 I gez. Marion Haufe - Geschäftsführerin

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