Rundum gut beraten - damit Teilhabe am Arbeitsleben gelingt
Für Unternehmen wird die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung einfacher - mit den einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeberm kurz EAA genannt.
Die EAA beraten und informieren Arbeitgeber - unabhängig, bundesweit und trägerübergreifend. Außerdem begleiten sie bei Antragsverfahren unterschiedlicher Leistungsträger. Somit schließen sie die Lücke zwischen Beratung und tatsächlicher Beschäftigungsaufnahme oder Ausbildung von schwerbehinderten Menschen.
Die Leistungen der EAA sind kostenfrei und können jederzeit und formlos in Anspruch genommen werden.
Grundlage der Arbeit ist das Sozialgesetzbuch IX (SGB) § 185a. Weitere Informationen unter:
Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber | LASV
EAA: Das bieten Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber
Die Leistungen umfassen:
- trägerunabhängiger Lotse bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen
- Unterstützung bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern
- Sensibilisierung von Arbeitgebern rund um das Thema schwerbehinderte Menschen
- Informationen über Fördermöglichkeiten
- Individuelle Beratung bei Unterstützungsleistungen
- Vermittlung von hilfreichen Kontakten durch ein bestehendes Netzwerk
Ihre Ansprechpartnerin:
Claudia GastAltmarkt 17
03046 Cottbus
Telefon: 0176 41494493
Fax: (0355) 58 32 11
E-Mail: claudia.gast@machtlos-cottbus.deSprechzeiten: nach Vereinbarung - melden Sie sich einfach bei uns und wir vereinbaren einen zeitnahen Termin.

