Integrationsfachdienst
Eine wichtige Vorraussetzung für die Integration von Menschen mit Behinderungen in den Berufsalltag ist die umfassende Information aller Beteiligten in Betrieben und Dienststellen über die Inhalte und Leistungen des Schwerbehindertenrechts. Der Integrationsfachdienst berät und unterstützt Menschen mit Behinderungen, insbesondere mit psychischen und seelischen Erkrankungen, am Arbeitsplatz, bei Problemen im beruflichen Alltag und bei drohender Kündigung oder Ungleichbehandlung im Job. Unsere Mitarbeiter helfen bei der Integration am neuen Arbeitsplatz und sind dabei gleichermaßen Ansprechpartner für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Sie informieren die Betriebe zu allen Fragen in Sachen Behinderten- recht und unterstützen die mögliche Inanspruchnahme finanzieller Leistungen für Arbeitgeber. Grundlage der Arbeit ist das Sozialgesetzbuch (SGB) IX.
Weitere Informationen unter www.ifd-brandenburg.de